Der Verein

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Der Fibromyalgie-Selbsthilfeverband e.V. wurde am 05. April 2001 im Ratskeller in Ludwigsburg gegründet.

Als Gründungsmitglieder waren anwesend:

Herr Doehler, Frau Bauer, Herr RA Thiele, Herr Schütt, Herr RA Schneider, Frau Prade, Frau Uder, Herr Rutz, Frau Stöger und Herr Prade.

An diesem Abend wurde eine entsprechende Satzung erarbeitet und von den Gründungsmitgliedern unterschrieben.

Der Verband wurde am 24. Juli 2001 beim Finanzamt Stuttgart unter der Steuernummer 99019/37402 eingetragen.

Am 04.Dezember wurde der Verband beim Amtsgericht Stuttgart unter der VR.-Nr. 6712 eingetragen.
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Im Mai 2001 stellt sich der Verband im Stuttgarter Hauptbahnhof, im Saal Heidelberg Interessierten und Betroffenen vor.

Als Gast konnten wir Frau Pfleiderer-Baier vom Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK) e.V. Landesverband Baden-Württemberg e.V. begrüßen.
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Im Februar 2002 wurde der Verband als Mitgliedsverband in der Landesarbeitsgemeinschaft Hilfe für Behinderte Baden-Württemberg e.V. aufgenommen.

Parallel dazu konnte der Verband zu anderen Organisationen gute Kontakte herstellen.


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Am 06. Mai 2002 wurde durch die LAGH ein Gesetzentwurf zur "Gleichstellung behinderter Menschen" im Landtag Stuttgart an den Sozialminister Herrn Dr. Friedhelm Repnik übergeben. Dabei soll den Behinderten der gesetzliche Anspruch auf Gleichstellung auch im Land verwirklicht werden. Neben der LAGH waren mehrere Selbsthilfeverbände und Vereine anwesend.


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Am 18.September 2002 informierte der Fernsehsender R-TV in der Region Böblingen über die Erkrankung und wies auf unseren Informationstag hin. Diese Sendung wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. med. Albrecht und uns vorbereitet.


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Am 24.September 2002 informierte die ARD im Mittagsmagazin über die Fibromyalgie. Diese Sendung wurde in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. med. Albrecht und uns vorbereitet.


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In diesem Jahr konnten wir mit der AOK-Baden-Würtemberg und der BKK-Baden-Württemberg eine Vereinbarung zum Funktionstraining abschliessen. Dies war die Grundlage, dass unsere Mitglieder in den Selbsthilfegruppen Trocken- und Warmwassergymnastik durchführen können und einen Zuschuss von ihren Krankenkassen erhalten.